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		<title>Fuzzy-Village - das ultimative Forum für alle Lebenslagen - Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</title>
		<link>http://www.ahfd.org/</link>
		<description>Hier können allgemeine Fragen zum Thema Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gestellt werden.</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Wed, 08 Sep 2010 16:02:10 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Fuzzy-Village - das ultimative Forum für alle Lebenslagen - Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</title>
			<link>http://www.ahfd.org/</link>
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		<item>
			<title>Greift  hier SGBII § 22 Abs. 7  ? Bitte um Hilfe</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85671&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 07:30:02 GMT</pubDate>
			<description>Ich hätte gern mal eure Meinung zu fogendem Fall. Habe die Frage schon in einem anderen Forum gestellt und möchte mich absichern. 
 
Mädchen 16 -...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ich hätte gern mal eure Meinung zu fogendem Fall. Habe die Frage schon in einem anderen Forum gestellt und möchte mich absichern.<br />
<br />
Mädchen 16 - Schulabschluss -  beginnt überbetriebliche Ausbildung und absolviert 1. Lehrjahr. Erhält dafür die üblichen ca. 215 Euro/ 196 Euro ?<br />
<br />
Mutter und Vater sind geschieden und bekommen beide ALG2.<br />
<br />
..................................................  ..................................................  ..................<br />
<br />
Mädchen lernt jungen Mann (arbeitet in Vollzeit)  kennen -  bricht Ausbildung ab und zieht zu ihm in seine Wohnung nach Berlin. Beginnt dort die gleiche Ausbildung noch mal nur diesmal an einer Privatschule ( Schulgeld) Sie bekommt Bafög - Höchstsatz und das Kindergeld.<br />
Sie ist jetzt 18 Jahre alt.<br />
<br />
..................................................  ..................................................  ...................<br />
<br />
Es kam wie ich es geahnt habe und ich habe mir den Mund fusselig geredet. Die Beziehung ist schief gelaufen und das Mädchen ist erst einmal bei Freunden in Berlin unter gekommen.<br />
<br />
..................................................  ..................................................  .....................<br />
<br />
Hat sie Anspruch auf ergänzendes ALG2 ?<br />
<br />
Hat sie Anspruch auf eine Erstausstattung ?  ( besonders wichtig !!!! )<br />
<br />
Kann bei ihr SGB II § 22 Abs. 7 angewendet werden und was bedeutet das ?<br />
<br />
..................................................  ..................................................  .........................<br />
<br />
LG und Danke im Voraus<br />
Eva<br />
<br />
..................................................  ..................................................  ...................</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Eva</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Hartz IV: ARGE muss Kosten für Teilnahme an Streitschlichtungsseminar übernehmen (25.</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85608&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 15:39:51 GMT</pubDate>
			<description>Nimmt ein Schüler an einer mehrtägigen Schulfahrt teil, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird (hier einem Streitschlichtungsseminar), ist die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Nimmt ein Schüler an einer mehrtägigen Schulfahrt teil, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird (hier einem Streitschlichtungsseminar), ist die ARGE zur Übernahme der Kosten für diese Reise verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.<br />
<br />
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 09.06.2010 - S 29 AS 209/08) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-ARGE-muss-Kosten-fuer-Teilnahme-an-Streitschlichtungsseminar-uebernehmen.news10155.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[ALG II: Klassenfahrt mal anders &#8211; Kostenübernahme für Streitschlichtungsseminar]]></title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85606&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 13:28:15 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Die ARGE ist zur &#220;bernahme der Kosten einer mehrt&#228;gigen Schulfahrt verpflichtet, die nicht im Klassenverband durchgef&#252;hrt wird. 
 
 Dies entschied...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Die ARGE ist zur &amp;#220;bernahme der Kosten einer mehrt&amp;#228;gigen Schulfahrt verpflichtet, die nicht im Klassenverband durchgef&amp;#252;hrt wird.<br />
<br />
 Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer 1992 geborenen Sch&amp;#252;lerin aus Dortmund, die im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassen&amp;#252;bergreifenden Ausbildung im Bereich Mediation/Streitschlichtung an einem Seminar vom 23.02.2007 bis 25.02.2007 teilgenommen hatte.<br />
<br />
 Das Sozialgericht verurteilte die ARGE Dortmund zur &amp;#220;bernahme der hierdurch entstandenen Kosten i.H.v. 90,00 Euro. Diese hatte die &amp;#220;bernahme abgelehnt, da es sich um keine Klassenfahrt, sondern ein au&amp;#223;erschulisches Seminar gehandelt habe. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Kosten einer mehrt&amp;#228;gigen Klassenfahrt im Sinne des § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II.<br />
<br />
 Zur Begr&amp;#252;ndung hat das Gericht ausgef&amp;#252;hrt (bearbeitet und gek&amp;#252;rzt):<br />
<br />
 Gem&amp;#228;&amp;#223; § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II sind Leistungen f&amp;#252;r mehrt&amp;#228;gige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Kl&amp;#228;gerin erf&amp;#252;llt die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, denn zum einen hat sie an einer mehrt&amp;#228;gigen Veranstaltung teilgenommen und zum anderen hat es sich um eine Klassenfahrt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Der Begriff der Klassenfahrt ist gesetzlich nicht definiert, festgelegt ist lediglich, dass es sich um eine Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen handeln muss. Die Richtlinien f&amp;#252;r Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien &#8211; WRL-) des Ministeriums f&amp;#252;r Schule und Weiterbildung vom 19.03.1997 (GABl NW I. S 101) bestimmen zwar unter Ziffer 4.2, dass Schulwanderungen und Schulfahrten Schulveranstaltungen sind, die grunds&amp;#228;tzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgef&amp;#252;hrt werden und deren Teilnahme f&amp;#252;r Sch&amp;#252;lerinnen und Sch&amp;#252;ler verpflichtend ist. Dies k&amp;#246;nnte gegen die Einordnung der klassen- und kurs&amp;#252;bergreifend durchgef&amp;#252;hrten Streitschlichtungsseminare als Schulfahrt bzw. Klassenfahrt sprechen. Andererseits k&amp;#246;nnen gem&amp;#228;&amp;#223; Ziffer 2.6 der Richtlinien aber auch Veranstaltungen zu einzelnen Unterrichtsbereichen &#8211; z. B. religi&amp;#246;se Freizeiten, Seminare zur Sucht- und Drogenvorbeugung, Schulorchesterfreizeiten, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Schullandheimaufenthalte mit sportlichem Schwerpunkt &#8211; Gegenstand von Schulwanderungen und Schulfahrten sein. Dabei ist es f&amp;#252;r ein Schulorchester geradezu charakteristisch, dass dieses sich nicht aus Sch&amp;#252;lern eines bestimmten Klassen- oder Kursverbandes zusammensetzt, sondern dass sich in ihm Sch&amp;#252;ler der verschiedensten Klassen und Jahrgangsstufen zusammenfinden. Nach Auffassung der Kammer spricht daher nichts dagegen, die Teilnahme an dem Streitschlichtungsseminar genauso wie die Teilnahme an einer Schulorchesterfreizeit als Schulfahrt im Sinne der Richtlinien anzusehen, zumal die Mitwirkung in einem Schulorchester genauso freiwillig stattfindet wie der Besuch eines Streitschlichtungskurses. Auch rein formal spricht nichts gegen die Einordnung als Schulfahrt, denn dass es sich bei dem Bildungsseminar um eine Veranstaltung nach den WRL handelte, ist von der Schulleiterin durch ihre Unterschrift best&amp;#228;tigt worden.<br />
<br />
 (&#8230;) Die Berufung wurde zugelassen<br />
<br />
 Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 09.06.2010, Az.: S 29 AS 209/08<br />
<br />
 Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de<br />
<br />
 <br />
<br />
<a href="http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/klassenfahrt-mal-anders-kostenuebernahme-fuer-streitschlichtungsseminar/" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85606</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hartz IV: Arbeitslose dürfen nicht zwei Jahre nach einer neuen Wohnung suchen (24.08.</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85596&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 13:21:55 GMT</pubDate>
			<description>Empfänger von Arbeitslosengeld II deren bisherige Wohnung unangemessen ist, müssen  sich innerhalb von 6 Monaten um eine neue angemessene Wohnung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Empfänger von Arbeitslosengeld II deren bisherige Wohnung unangemessen ist, müssen  sich innerhalb von 6 Monaten um eine neue angemessene Wohnung bemühen. Andernfalls trägt die Hartz-IV-Behörde die Mietkosten nicht mehr, so dass die Wohnung wegen mietrückstandsbedingter Kündigung verloren gehen und der Hartz-IV-Empfänger wohnungslos werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.<br />
<br />
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.06.2010 - L 7 AS 391/10 B ER) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Arbeitslose-duerfen-nicht-zwei-Jahre-nach-einer-neuen-Wohnung-suchen.news10144.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85596</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85589&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 19:39:44 GMT</pubDate>
			<description>Schülerbeförderungskosten, die einem Hartz IV-Empfänger für den Besuch der 11. Klasse 
eines Gymnasiums entstehen, können einen unabweisbaren...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Schülerbeförderungskosten, die einem Hartz IV-Empfänger für den Besuch der 11. Klasse<br />
eines Gymnasiums entstehen, können einen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen.<br />
<br />
Dies hat das Sozialgericht Gießen heute in einem Eilverfahren entschieden, dem folgender Sachverhalt zugrund lag:<br />
<br />
Der  16jährige Antragsteller aus der Wetterau bezieht Hartz IV-Leistungen  und besucht ein Gymnasium, das 8,4 km von seinem Wohnort entfernt liegt.  Er muss öffentliche Verkehrsmittel benutzen, um zur Schule zu gelangen.<br />
<br />
Bis  zur 10. Klasse übernahm das Land die Schülerbeförderungskosten, für die  weitergehende schulische Ausbildung ist im Hessischen Schulgesetz aber  keine Förderung mehr vorgesehen. Schüler, die bei den Eltern wohnen,  erhalten zudem kein Bafög. Auch das Sozialgesetzbuch 2. Buch ( SGB II )  sieht für Schülerbeförderungskosten keine ausdrückliche Regelung vor.<br />
<br />
Deshalb  hatte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28.10.2009 (Az.: B 14 AS  44/08 R) in einem vergleichbaren Fall noch einen Anspruch auf Übernahme  dieser Kosten nach dem SGB II abgelehnt. Das Urteil bezog sich  allerdings auf eine Rechtslage vor der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts am 09.02.2010 zur Verfassungswidrigkeit der  Regelsätze. Das Verfassungsgericht hatte seinerzeit festgestellt, dass  Hartz IV-Empfänger einen Anspruch auf die Übernahme eines unvermeidbaren  Mehrbedarfs haben, der immer wieder auftritt.<br />
<br />
Der Gesetzgeber  hat die Vorgaben des Gerichts mittlerweile teilweise umgesetzt, indem in  § 21 Abs.6 SGB II mit Wirkung zum 03.06.2010 eine Regelung eingeführt  wurde, wonach ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger dann Leistungen für  einen Mehrbedarf erhält, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer ,  laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Dies hat das  Sozialgericht jetzt für die Schülerbeförderungskosten angenommen.  Bildung komme in unserer Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu. Gerade bei  Jugendlichen und Heranwachsenden sei sie zudem ein wesentlicher  Faktor bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und vermeide hierdurch  auch eine fortgesetzte Hilfebedürftigkeit. Es verstoße daher gegen die  Würde des Menschen nach Art. 1 Grundgesetz, wenn der Antragsteller  gezwungen wäre, die Schulausbildung aus finanziellen Gründen  abzubrechen.<br />
<br />
Die Arge muss dem Antragsteller nun in Zukunft 48 € zusätzlich pro Monat für eine Monatskarte zahlen.<br />
<br />
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 19.08.2010, Az.: S 29 AS 981/10 ER   Herausgeber: Direktor des SG Grüner, Ostanlage 19, 35390 Gießen, Tel.: 0641 / 3991 - 0<br />
Pressesprecher: Stellvertretender Direktor des SG Wagner,<br />
Tel.: 0641 / 3991 - 0, Fax: 0641 / 3991 - 50,<br />
E-Mail: <a href="mailto:verwaltung@sg-giessen.justiz.hessen.de">verwaltung@sg-giessen.justiz.hessen.de</a></div>

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			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Hartz IV-Empfänger erhalten keine Kostenerstattung für Schulbücher im Schuljahr 2005/</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85574&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:20:34 GMT</pubDate>
			<description>Wer Leistungsempfänger nach dem SGB II ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006. Dies hat...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Wer Leistungsempfänger nach dem SGB II ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.<br />
<br />
(BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Empfaenger-erhalten-keine-Kostenerstattung-fuer-Schulbuecher-im-Schuljahr-20052006.news10131.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85574</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines AIDS erkrankten Leistungsempf</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85566&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 17:20:16 GMT</pubDate>
			<description>Die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II wurden in vergangenen Zeiträumen vom Träger der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II wurden in vergangenen Zeiträumen vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsicherungsträger getragen. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungsträger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs. 6 SGB II bestehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.<br />
<br />
(BSG,  vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Sozialhilfetraeger-zustaendig-fuer-den-Hygienebedarf-eines-AIDS-erkrankten-Leistungsempfaengers.news10123.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85566</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hilfen für Existenzgründer/-innen aus der Arbeitslosigkeit nach § 57 SGB III und § 16</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85558&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 10:11:41 GMT</pubDate>
			<description>*Hilfen für Existenzgründer/-innen aus  der Arbeitslosigkeit nach § 57 SGB III und § 16c SGB  II* 
  
 *Für die Sicherung einer Existenzgründung ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><b><font face="Arial"><font size="3">Hilfen für Existenzgründer/-innen aus  der Arbeitslosigkeit nach § 57 SGB III und § 16c SGB  II</font></font></b><br />
 <br />
 <b><font face="Arial"><font size="3">Für die Sicherung einer Existenzgründung  kann nach der Gründung die Teilnahme an Maßnahmen zur Begleitung einer  selbstständigen Tätigkeit gefördert werden.</font></font></b><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Beschreibung (links  dort):</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Arbeitslose, die sich für eine  berufliche Selbständigkeit entscheiden, können neben einem Gründungszuschuss  (ALG I Empfänger/-innen) oder einem Einstiegsgeld (ALG II Empfänger/innen)  Beratungs- und Trainingsangebote erhalten.</font></font><br />
 <font face="Arial"><font size="3">Förderberechtigte:</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Existenzgründer/innen  (arbeitslos)</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Antrag beratende/annehmende  Stelle:</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">zuständige Agentur für Arbeit / SGB II  Träger</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Links zu diesem  Förderprogramm:</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Bundesagentur für Arbeit,  Homepage</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">§ 16 c SGB  II</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">G.I.B.-Themenseite</font></font><br />
 <font face="Arial"><font size="3">G.I.B.-Kontakt:</font></font><br />
 <br />
  <font face="Arial"><font size="3"><b>Anmerkung:</b></font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Die genauen Regelungen zur  Gründungsförderung von ALG II Empfänger/-innen sind regional unterschiedlich.  Nähere Informationen zu der jeweiligen regionalen Umsetzung bekommen Sie bei den  zuständigen SGB II-Trägern.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><a href="http://www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/esf_ba_programm_begleitende_hilfen" target="_blank" rel="nofollow"><font size="3">http://www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/esf_ba_programm_begleitende_hilfen</font></a></font></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85558</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Neue SGB II-Arbeitshilfe + GA Arbeitsgelegenheiten (AGH)</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85557&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 10:08:51 GMT</pubDate>
			<description>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 14.  Juli 2009 eine Neufassung der Arbeitshilfe für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d  SGB II vorgelegt. 
  
 Mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><font face="Arial"><font size="3">Die Bundesagentur für Arbeit hat am 14.  Juli 2009 eine Neufassung der Arbeitshilfe für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d  SGB II vorgelegt.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Mit den fachlichen Hinweisen nimmt die  Bundesagentur für Arbeit zahlreiche neue Entwicklungen auf, u. a. Berichte der  Innenrevision und des Bundesrechnungshofes, neue Rechtssprechungen des  Bundessozialgerichtes, Änderungen durch die Instrumentenreform im Bereich des  Rechtskreis SGB II sowie die Empfehlungen der „Gemeinsamen Erklärung des BMAS  und den Bundesländern“ vom 16. Juni 2009.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Die Arbeitshilfe beinhaltet neben den  genannten Anpassungen u. a. folgende Änderungen:</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * Hinweise zur  Qualitätssicherung</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * Eine Übergangsregelung bis  zum 31.12.2009 für AGH in der Mehraufwandvariante zur Vorbereitung auf den  nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * Begrenzung von  Qualifizierungsanteilen auf acht Wochen</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * Ermöglichung von Praktika  bis zu eine Gesamtdauer von vier Wochen</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Im G.I.B.-Themenspecial &quot;SGB II&quot; finden  Sie sowohl die neue Arbeitshilfe als auch die Geschäftsanweisung als  Download.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><a href="http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGB_II_Arbeitshilfe_AGH_Juli_09.pdf" target="_blank" rel="nofollow"><font size="3">http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGB_II_Arbeitshilfe_AGH_Juli_09.pdf</font></a></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><a href="http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGB_II_Arbeitshilfe_AGH_BA_GA_20090714.pdf" target="_blank" rel="nofollow"><font size="3">http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGB_II_Arbeitshilfe_AGH_BA_GA_20090714.pdf</font></a></font></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85557</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Arbeitshilfe „Instrumentenreform SGB II“ 26.05.2009</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85555&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 10:04:18 GMT</pubDate>
			<description>*Hinweise zur praktischen Umsetzung der  Instrumentenreform SGB II und eine Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis  gibt die umfangreiche...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><b><font face="Arial"><font size="3">Hinweise zur praktischen Umsetzung der  Instrumentenreform SGB II und eine Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis  gibt die umfangreiche Arbeitshilfe, die das Arbeitsministerium NRW herausgegeben  hat.</font></font></b><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Seit dem 01. Januar 2009 erfolgt die  Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen  Instrumente. In Kooperation des Arbeitsministeriums NRW mit der  Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den zehn Optionskommunen,  den 44 Arbeitsgemeinschaften und unter Beteiligung der G.I.B. ist dazu eine  Arbeitshilfe zur „Instrumentenreform SGB II“ entwickelt worden, die eine erste  und soweit möglich rechtssichere Orientierung zur Anwendung der zum Teil neuen  und auch konzeptionell veränderten Leistungen geben  will.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">In drei Unterarbeitsgruppen haben sich  die Beteiligten befasst mit den Regelungen:</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * §§ 16a bis 16g SGB II –  Eingliederungsleistungen des SGB II,</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * §§ 45, 46 SGB III –  Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  in der Grundsicherung für Arbeitsuchende,</font></font><br />
 <font face="Arial"><font size="3">    * weitere für die  Grundsicherungsstellen relevante Änderungen des SGB  III.</font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><font size="3">Die Arbeitshilfe „Instrumentenreform SGB  II - Hinweise zur praktischen Umsetzung“ finden Sie - zusammen mit weiteren  Informationen zur Instrumentreform - im G.I.B.-Themenspecial SGB II.  </font></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><a href="http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGBII_Instrumentenreform.pdf" target="_blank" rel="nofollow"><font size="3">http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGBII_Instrumentenreform.pdf</font></a></font><br />
 <br />
 <font face="Arial"><a href="http://www.gib.nrw.de/service/specials/sgb2" target="_blank" rel="nofollow"><font size="3">http://www.gib.nrw.de/service/specials/sgb2</font></a></font></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85555</guid>
		</item>
		<item>
			<title>BMAS veröffentlicht Details zur Kinderleistung 2011</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85552&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 18:34:53 GMT</pubDate>
			<description>*BMAS veröffentlicht Details zur Kinderleistung  2011*  
 http://www.bmas.de/portal/47404/2010__08__18__neugestaltung__grundsicherung.html 
 
und ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><b>BMAS veröffentlicht Details zur Kinderleistung  2011</b> <br />
 <a href="http://www.bmas.de/portal/47404/2010__08__18__neugestaltung__grundsicherung.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bmas.de/portal/47404/2010...sicherung.html</a><br />
<br />
und  schön bunt:<br />
<br />
<a href="http://www.bmas.de/portal/47406/2010__08__18__praesentation__bildungspaket.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bmas.de/portal/47406/2010...ungspaket.html</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Peter Ritsche</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85552</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Keine Verrechnung gegen Hartz-IV-Leistungen (18.08.2010)</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85546&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 03:50:40 GMT</pubDate>
			<description>Behörden dürfen zu hohe Auszahlungen an einen Hartz-IV-Empfänger nicht mit späteren Leistungen verrechnen, sondern müssen diese im normalen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Behörden dürfen zu hohe Auszahlungen an einen Hartz-IV-Empfänger nicht mit späteren Leistungen verrechnen, sondern müssen diese im normalen Verwaltungsweg zurückfordern. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.<br />
<br />
(Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.08.2010 - S 23 AS 799/08) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Keine-Verrechnung-gegen-Hartz-IV-Leistungen.news10111.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85546</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Rückzahlung ALG II für Sept.?</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85536&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 11:26:25 GMT</pubDate>
			<description>Hallo erstmal, 
 
es sieht so aus, das ich ab dem 01.09. einen Teilzeit-Job habe! 
 
Soweit mir bekannt ist, muß man dann doch das Geld (ALG II) für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo erstmal,<br />
<br />
es sieht so aus, das ich ab dem 01.09. einen Teilzeit-Job habe!<br />
<br />
Soweit mir bekannt ist, muß man dann doch das Geld (ALG II) für den laufenden oder den Monat an die ARGE zurückzahlen in dem man das erste Gehalt bekommt.<br />
<br />
Bin ja nur Aufstocker, spielt das eine Rolle?<br />
<br />
LG  Catmum</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>Catmum</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85536</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hartz IV: Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilw</title>
			<link>http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85531&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 19:20:08 GMT</pubDate>
			<description>Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat es im Falle einer in Celle wohnenden alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern in einem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat es im Falle einer in Celle wohnenden alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, den Landkreis Celle zur Zahlung höherer Unterkunftskosten zu verpflichten. Hierbei hat sich das Gericht erstmals mit dem Mietwertgutachten 2009 des Landkreises Celle befasst und festgestellt, dass dieses Gutachten nach summarischer...<br />
<br />
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09 B ER) <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Mietwertgutachten-des-Landkreises-Celle-im-einstweiligen-Rechtsschutz-teilweise-bestaetigt.news10100.htm" target="_blank" rel="nofollow">Weiterlesen...</a></div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.ahfd.org/forumdisplay.php?f=211">Arbeitslosengeld II (ALG 2) / SGB II / Hartz IV</category>
			<dc:creator>KarinM</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.ahfd.org/showthread.php?t=85531</guid>
		</item>
	</channel>
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